Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen des Kantons Aargau und ihre Delegierten bilden, laut §48 des Aargauischen Schulgesetzes, die Kantonalkonferenz.
Wir verstehen uns als Plattform für allgemeine Bildungsfragen und versuchen, zu einer differenzierten Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in der Schulpolitik beizutragen – insbesondere durch die Organisation von Konferenzen zu bestimmten Themen.
Die Kantonalkonferenz begutachtet auch Schulangelegenheiten und hat das Antragsrecht zuhanden des Erziehungsrates und des Departements Bildung Kultur und Sport (BKS). Zudem hat die Konferenz das Vorschlagsrecht für die Wahl von vier Mitgliedern des Erziehungsrates.